Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften bleibt Rechtens
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am 20. Januar 2011 entschieden, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Mit dieser Entscheidung bestätigt der Gerichtshof die Rechtsprechung der Deutschen Gerichte und die Auffassung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer.
Das deutsche Jagdrecht mit der flächendeckenden Bejagungspflicht, dem Revierprinzip und der Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft bleibt somit unangetastet bestehen, Grundstückeigentümer müssen nach wie vor die Jagd auf ihrem Grund und Boden zulassen.
Ein Kläger aus Deutschland war zunächst in allen nationalen Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht unterlegen. Daraufhin hatte er Beschwerde beim EGMR erhoben und rügte darin eine Verletzung seiner Rechte auf Schutz des Eigentums, der Vereinigungsfreiheit und Gewissensfreiheit. Außerdem sah er sich als Eigentümer eines kleineren Grundstücks gegenüber einem Eigenjagdbesitzer diskriminiert. Alle diese Argumente wurden vom Gericht zurück gewiesen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da innerhalb von drei Monaten dagegen Beschwerde bei der Großen Strafkammer des Gerichtshofes eingelegt werden kann.