Abschaffung der Jagdsteuer
Nach einem langwierigen Prozess scheint nun doch der richtige Weg beschritten zu sein, nachdem von der CDU- und FDP-Fraktion am 01.04.2009 ein Gesetzentwurf in den Landtag zur Abschaffung der Jagdsteuer eingebracht wurde. Der Entwurf sieht vor, dass die Jagdsteuer mit dem Ablauf des Jahres 2012 nicht mehr erhoben wird. Bis dahin erfolgt eine Abschmelzung in drei Stufen:
2010 auf 80 %
2011 auf 55 % und
2012 auf 30 % des bisherigen Volumens.
Wie bekannt, wird die Jagdsteuer von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben und deren Höhe auch dort festgelegt. Der Jagsteuersatz schwankt in NRW zwischen 0 und 45 %. Der Kreis Viersen lag bisher mit einem Steuersatz von 30 % im oberen Bereich der Skala.
Unabhängig von der gesetzlichen Vorgabe liegt es im Ermessen der Kreise, auf die Erhebung der Jagdsteuer mit sofortiger Wirkung zu verzichten.
Nach Anhörung der Experten am 20.05. kann davon ausgegangen werden, dass das Gesetz in zweiter Lesung wahrscheinlich noch vor der Sommerpause verabschiedet wird.
Im Zusammenhang mit der Abschaffung der Jagdsteuer wird es zu einer Vereinbarung mit dem Landesjagdverband (LJV) kommen, wonach
- der LJV seine Mitglieder aktiv aufrufen wird, in den nordrheinwestfälischen Jagdrevieren Verkehrsunfallwild (Schalenwild) unverzüglich und unentgeltlich zu entsorgen.
- der LJV in Kooperation mit dem Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (RVEJ) einen Musterpachtvertrag entwickelt, in dem die Jagdausübungsberechtigten die Verpflichtung übernehmen, das Verkehrsunfallwild zu entsorgen.
- ein Treuhandkonto in Höhe von 100.000,00 Euro eingerichtet wird, worauf die Kreise und Straßenlastbauträger zurück greifen können, sofern das Unfallwild nicht entsorgt werden sollte
- eine weitere Vereinbarung über die verstärkte Beteiligung der Jägerschaft an der Umweltbildung, insbesondere in Kindergärten, allgemeinbildenden Schulen, aber auch in Einrichtungen, wie den Offenen Ganztagsschulen abgeschlossen wird.
- der LJV mit der Landesregierung eine Rahmenvereinbarung über die verstärkte Umsetzung von Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz abschließen wird, die von den Jägerschaften zu finanzieren ist.
Nach dem langjährigen Disput über die Abschaffung der Jagdsteuer (die aus einer Zeit stammt, als mit der Jagd noch wirtschaftliche Erträge zu erwirtschaften waren), die zuletzt in einer Unterschriftenaktion des LJV mündete, besteht nunmehr die berechtigt Hoffnung, dass dieses unleidliche Thema in aller Kürze der Vergangenheit angehören wird.