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Neues Jagdgesetz

21.02.2019

Heute, am 21.02.2019 – einen Tag früher als ursprünglich geplant – hat der Landtag NRW mit einer deutlichen Mehrheit das neue Landesjagdgesetz und die Änderungen der dazu gehörenden Verordnungen beschlossen.

Darunter den § 30 mit seinen für die Hundeausbildung und -prüfung maßgeblichen Absätzen 3 und 5.

In Absatz 3 ist nunmehr erstmals in der Bundesrepublik per Gesetz in einem Bundesland die „Müller“-Ente jagdgesetzlich als tierschutzkonforme Ausbildungsmethode anerkannt, nachdem sie noch vier Jahre zuvor in 2015 durch die rot-grüne Vorgängerregierung verboten worden war. Hinter der „Müller-Ente“ darf nunmehr in 12 von 16 Bundesländern ausgebildet und geprüft werden.

Neu ist die gesetzliche Verankerung der Ausbildung von Hunden in einem Schwarzwildgatter in dem neuen Absatz 5.

Der JGHV, die JKV NRW und der LJV waren im Gesetzgebungsverfahren bzgl. der „Hundethemen“ in ständigem und schlussendlich einvernehmlichen Dialog.

Der JGHV und die JKV NRW sind den alten Regelungen des rot-grünen LJG in einer klaren und unmissverständlich formulierten Stellungnahme unter Hinweis auf die Unteilbarkeit des Tierschutzes entgegengetreten (siehe auchwww.jkv-nrw.de unter „Aus der Arbeit der JKV NRW“).

Von erheblicher Bedeutung auch für die unter der SPD und den GRÜNEN aufkeimende Überlegung, die „Müller“-Ente wieder zuzulassen, war die Konsequenz unserer Hundeführer, ihre Hunde weiterhin an der „Müller“-Ente prüfen zu lassen. Mehr als zwei Drittel der in NRW beheimateten Jagdhunde wurden außerhalb der Landesgrenzen geprüft. So erstaunt nicht, dass der in der letzten Ausschusssitzung am 06.02.2019 von der SPD eingebrachte Änderungsantrag zu dem neuen § 30 keinen Gegenvorschlag vorsah.

Innerhalb des JGHV war nicht weniger entscheidend die sehr gute Zusammenarbeit zwischen der JKVen Baden-Württemberg und NRW. Insbesondere der enge Telefonkontakt zwischen Wilfried Schlecht, Karl Walch und Peter Wingerath war mehr als nur nützlich, wenn es galt, gut informiert und vorbereitet in zahlreichen Gesprächen mit Ministern und deren Vertretern Profil zu zeigen.

Mit dem neuen Landesjagdgesetz NRW wurde durch die Verankerung der Müller-Ente im Gesetzestext Jagdrechtsgeschichte geschrieben.

Es wurden insbesondere für die Belange der jagdlichen Hundearbeit richtungsweisende Entscheidungen getroffen. Die Landesumweltministerin NRW Heinen-Esser kündigte auf Ihrer Rede anlässlich der Eröffnung der Messe „Jagd und Hund“ den Anstoß an, dass die jagdliche Hundearbeit wie schon bereits geschehen das Recht der Jagdscheine einer bundeseinheitlichen Regelung zugeführt werden müsse. In der Tat ist nicht einsehbar, warum die Gründe für ein bundeseinheitliches Recht der Jagdscheine nicht auch für unsere nicht minder vielerorts eingesetzten Hunde gelten sollen, noch zumal wir verbands- und vereinsrechtlich für die Zucht, Ausbildung und Prüfung unserer Hunde längst bundeseinheitliche Regelungen als selbstverständlich ansehen. SPD und GRÜNE hingegen haben wie der Tierschutzbund Widerstand angekündigt.

Wir schließen wir uns daher dem Aufruf des JGHV an: „Bei aller Freude über das neue Gesetz, sollte unsere Kompetenz und Sachlichkeit unser Wirken weiterhin beherrschen. Auf dumme primitive Siegerfotos mit Jägermeisterfläschchen, wie es Minister a. D. Remmel seinerzeit bevorzugte, sollten wir verzichten. Wir Jäger und Jagdhundeführer haben geschlossen und mit großem Sachverstand für eine ordentliche Jagdausübung in NRW geworben und das neue Gesetz gibt uns wieder die Möglichkeit zur waidgerechten Jagdausübung.“

Es gibt jedoch keinen Grund, sich auf dem Erreichten auszuruhen.

Für die JKV NRW e.V.


Aujeszkysche Krankheit – Informationen für Jäger

Die Aujeszkysche Krankheit (AK) ist eine Viruserkrankung, die vorrangig bei Schweinen auftritt und die erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann. AK ist lediglich für Hausschweine anzeigepflichtig.
Deutschland gilt seit 2003 als frei von AK bei Hausschweinen. Untersuchungen zeigen jedoch, dass AK bei Wildschweinen in vielen Bundesländern vorkommt. Der Krankheitsverlauf beim Schwarzwild ist oft unauffällig, die Tiere sind latent infiziert. Eine landesweite Überwachung der Schwarzwildbestände auf AK erfolgt im Rahmen eines Monitorings.
Die Aujeszkysche Krankheit befällt aber nicht nur Schweine, sondern auch Wiederkäuer sowie Hunde und Katzen. Für diese Tierarten ist eine Infektion immer tödlich. Es gibt keine Impfmöglichkeit. Die Ansteckung erfolgt i. d. R. über die Aufnahme von rohem Fleisch oder von Innereien infizierter Wildschweine oder durch den Kontakt mit Ex- und Sekreten.

Für den Menschen ist AK ungefährlich.

Was müssen Jäger beachten?

Unmittelbare Kontakte von Jagdhunden mit Wildschweinen auf das Notwendige beschränken.
Keinen rohen Aufbruch und rohes Fleisch von Schwarzwild an Hunde verfüttern.
Hunde vom Streckenplatz bzw. beim Aufbrechen fernhalten.
Kein Beuteln der erlegten Stücke.
Bei Infektionsverdacht unbedingt einen Tierarzt konsultieren und das Veterinäramt informieren. (Juckreiz, Wesensveränderung, keine Futteraufnahme, Erbrechen, Lähmungserscheinungen usw.)

Bisher wurden nur wenige Fälle von AK-erkrankten Jagdhunden bekannt. Auch wenn andere Risiken für Jagdhunde deutlich höher sind, sollte das Risiko einer Infektion eines an Schwarzwild jagenden Hundes nicht unterschätzt werden.

Was müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, beachten?

Konsequentes Hygienemanagement auf dem Betrieb, Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung.
Nicht mit Jagdbekleidung in den Stall gehen.
Kein Wildschwein auf dem Betrieb aufbrechen.
Besondere Vorsicht beim Zerwirken und Entsorgen der nicht verwertbaren Reste.
Möglichst kein Schwarzwild anderer Jäger in eigene Wildkammer aufnehmen.

Nehmen Sie bereits bei Verdacht einer Infektion sofort Kontakt zu Ihrem Hoftierarzt bzw. Veterinäramt auf!

Weiter Informationen zur AK sind unter www.kreis-viersen.de/de/inhalt-39/aujeszkysche-krankheit eingestellt.


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